Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Kriterien erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.